» Teilnahmebedingungen

Stadt

Teilnahmebedingungen


Allgemeine Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an „City-a-la-Card“

1. Das teilnehmende Restaurant/Firma gewährt dem Inhaber der City-a-la-Card den auf dem Gutschein aufgeführten Rabatt. Alle anderen bestellten Waren / Leistungen / Gerichte / Getränke, etc. sind vom Inhaber der City-a-la-Card jeweils vollständig zu bezahlen. Eine wertmäßige Einschränkung, eine Begrenzung auf bestimmte Tage, eine Einschränkung auf bestimmte Speisen oder ein Rabatt aus einer anderen Branche ist nur soweit möglich als das diese Positionen auf dem Gutschein oder / und in den Teilnahmebedingungen vermerkt sind. Alle Sonderregelungen und Informationen entnehmen Sie der Broschüre zur Karte oder aus der Listung im Internet unter www.cityalacard.de.

2. Pro Rechnung kann jeweils nur einmal die City-a-la-Card in Anspruch genommen werden. Sonderregelungen sind insbesondere für die einzelnen teilnehmenden Restaurants / Firmen möglich.

3. Die City-a-la-Card ist dem/der teilnehmenden Restaurant / Firma vor der Bestellung vorzulegen. Je Restaurantbesuch ist ein Coupon im Restaurant abzugeben.

4. Die Restaurants können die Verwendung der City-a-la-Card an allen Feiertagen wie z.B. Valentinstag, Muttertag und in Einzelfällen bei außergewöhnlichen Veranstaltungen wie z.B. feierliche Anlässe, Familienfeiern, Hochzeiten, Kommunion, Tagungen, Geburtstage, etc. verwehren. Die City-a-la-Card gilt nicht im Monat Dezember.

5. Die City-a-la-Card kann bei jedem teilnehmenden Restaurant/Firma innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer nur einmal benutzt werden. Die Restaurants/Firmen sind zu einer Entwertung ihrer jeweiligen Nummer auf der City-a-la-Card berechtigt.

6. Für Restaurants ist der Einsatz der City-a-la-Card grundsätzlich nur beim Verzehr im Restaurant zulässig, nicht jedoch bei Abholung oder Lieferung. City-a-la-Card Essen und Trinken mit Gutscheinheft. Gutscheinbuch mit Stadtplan.

7. Sollten die Restaurants/Firmen nicht mehr existieren (Besitzerwechsel, Insolvenz oder Geschäftsauflösung), entfällt insoweit der Anspruch auf die entsprechenden Rabatte; eine Haftung des Herausgebers wird ausgeschlossen.

8. Eine Vervielfältigung der City-a-la-Card, gleich in welcher Form, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den Herausgeber, ist unzulässig.

9. Bei Verwendung der City-a-la-Card kommt eine Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen dem Verwender der City-a-la-Card und dem/der teilnehmenden Restaurant/Firma zustande.

10. Die Restaurants/Firmen haben sich gegenüber dem Herausgeber verpflichtet, die bezüglich der City-a-la-Card vereinbarten Rabatte zu gewähren. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. Soweit ein Restaurant/Firma im Einzelfall die Verwendung der City-a-la-Card in ungerechtfertigter Weise verwehrt, kann der Inhaber der City-a-la-Card direkte Ansprüche gegen das teilnehmende Restaurant/Firma geltend machen. Schadenersatzansprüche gegen den Herausgeber sind insoweit ausdrücklich ausgeschlossen. Die angegebenen Wertvorteile beruhen auf Angaben vom Auftraggeber des Gutscheines. Der Herausgeber haftet nicht für unrichtige Angaben.

11. Die City-a-la-Card gilt nicht in Verbindung mit anderen Rabattaktionen oder Gutscheinen.

12. Der Herausgeber haftet nicht für eventuelle Druckfehler.